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Steuererklärung auszahlung betriebliche altersvorsorge
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Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sog. „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Steuerlich gefördert werden Arbeitgeber auch, sofern sie in die betriebliche Altersrente von Geringverdienern (max. Euro brutto monatlich) investieren. Wenn sie bis Euro in dessen bAV zahlen, können sie bei der nächsten Lohnsteuer-Meldung 30 Prozent in Abzug bringen.
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