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Zuschuss kurzarbeitergeld steuererklärung wo eintragen
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Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld (vereinfacht) Aufgrund der andauernden Pandemiesituation erhält ein Arbeitnehmer im Jahr für mehrere Monate Kurzarbeitergeld i. H. v. insgesamt EUR. Sein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr beträgt EUR. Dabei ist das steuerfreie Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt.
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Betragen die im Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen mehr als Euro, sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr ist um drei Monate.
y801-24
y179-21
y997-33
y646-27
y271-42
y104-13
y819-25
y521-31
y356-11
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