Wie oft können jahresverträge verlängert werden

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Bei Befristungen ohne Sachgrund müssen strenge Rahmenbedingungen eingehalten werden: Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen möglich. Die Befristung ist über maximal 2 Jahre möglich. Während dieser 2 Jahre darf die Befristung maximal dreimal verlängert werden. Der Existenzgründer hat demnach das Recht die Arbeitsverträge seiner Angestellten auch ohne sachlichen Grund bis zu vier Jahre zeitlich zu befristen. Innerhalb der vier Jahre darf die Befristung mehrfach verlängert werden. Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?. r210-11 r378-32 r199-35 r163-22 r939-12 r652-12 r890-21 r738-33 r336-39