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Feinstaub kaminofen grenzwerte
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Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares.
Zur Verringerung der Emissionen wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt. Seit dem 1. Januar ist die Schonfrist für Modelle, die vor dem eingebaut wurden, abgelaufen.
e757-23
e522-18
e269-41
e716-23
e133-24
e200-41
e706-30
e411-10
e405-11
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