Hausversicherung absetzbar

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Hierzu gibt es eine klare Richtlinie: Die Absicherung reiner Vermögenswerte ist nicht steuerlich absetzbar. Bewohnen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst, können Sie die Gebäudeversicherung daher im Normalfall nicht von der Steuer absetzen. Ausnahmen: In diesen Fällen ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar. Die Wohngebäudeversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung dient die Police nicht der eigenen Vorsorge. Vielmehr handelt es sich um eine Sachversicherung, die Sachwerte, aber keine Personen absichert. i495-34 i586-42 i221-14 i243-15 i915-20 i205-30 i283-42 i857-34 i745-25