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Hausversicherung absetzbar
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Hierzu gibt es eine klare Richtlinie: Die Absicherung reiner Vermögenswerte ist nicht steuerlich absetzbar. Bewohnen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst, können Sie die Gebäudeversicherung daher im Normalfall nicht von der Steuer absetzen. Ausnahmen: In diesen Fällen ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar.
Die Wohngebäudeversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung dient die Police nicht der eigenen Vorsorge. Vielmehr handelt es sich um eine Sachversicherung, die Sachwerte, aber keine Personen absichert.
i495-34
i586-42
i221-14
i243-15
i915-20
i205-30
i283-42
i857-34
i745-25
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