Muss man als werkstudent rentenversicherung zahlen

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Studierende zahlen bei Euro-Minijobs keine Sozialabgaben, es besteht aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Konkret heißt das für studentische Minijobber: Von ihrem Verdienst aus dem Minijob wird ein Beitrag zur Rentenversicherung einbehalten. Davon können sich Studierende aber - wie alle anderen Minijobber - befreien lassen. Üben Studenten neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend für das Studium aufgewendet werden (Werkstudentenprivileg). Davon ist auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden beträgt. q664-39 q161-34 q495-14 q849-18 q604-33 q875-11 q838-42 q475-23 q636-38