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Sind mitgliedsbeiträge für gemeinnützige vereine steuerlich absetzbar
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Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Beiträge an sogenannte Fördervereine können in der Regel bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. „Dadurch lässt sich die Steuerbelastung des Spenders oder Förderers verringern“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Zuwendungen werden gemäß § 10b EStG als Sonderausgaben betrachtet. Dabei akzeptiert das Finanzamt Spenden und Mitgliedsbeiträge in Höhe von max. 20 % des Gesamtbetragsder Einkünfte des Steuerpflichtigen. Übersteigen die Aufwendungen den Höchstbetrag, so können diese in den Folgejahren angesetzt werden.
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