Sind mitgliedsbeiträge für gemeinnützige vereine steuerlich absetzbar

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Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Beiträge an sogenannte Förder­vereine können in der Regel bei der Einkommen­steuer abgesetzt werden. „Dadurch lässt sich die Steuer­belastung des Spenders oder Förderers verringern“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuer­zahler. Zu­wen­dun­gen wer­den gemäß § 10b EStG als Son­der­aus­ga­ben be­trach­tet. Dabei ak­zep­tiert das Fi­nanz­amt Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge in Höhe von max. 20 % des Ge­samt­be­tragsder Ein­künf­te des Steu­er­pflich­ti­gen. Über­stei­gen die Auf­wen­dun­gen den Höchst­be­trag, so kön­nen diese in den Fol­ge­jah­ren an­ge­setzt wer­den. r448-39 r761-36 r416-43 r669-16 r181-43 r300-35 r307-40 r945-11 r411-22