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Angst vor kündigung nach elternzeit
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Während Sie in Elternzeit sind, greift ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht ohne Weiteres kündigen kann. Dieser Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Elternzeitanmeldung, frühestens jedoch ab acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit.
Der Kündigungsschutz für den Vater beginnt hingegen tatsächlich erst ab der Acht-Wochen-Frist. Väter haben also wenig Zeit, fristgerecht die Elternzeit zu beantragen, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen. Ihnen bleibt hier nur eine Woche.
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