Mit wie vielen jahren kann man heiraten

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Demnach müssen seit dem 1. Juli beide Partner 18 Jahre alt sein (vor Herabsetzung der Volljährigkeit betrug das Mindestalter 19 Jahre). Über Antrag bei Gericht ist es auch möglich, bereits mit dem Alter von 16 Jahren zu heiraten, wenn der zukünftige Ehepartner volljährig ist. § Abs. BGB – Heirat ab 16 Jahren. Heiraten ab Man kann beim Familiengericht eine Befreiung beantragen, wenn einer der Partner 16 oder älter ist und der andere mindestens volljährig (also 18). q838-38 q215-42 q266-37 q991-10 q150-23 q639-44 q328-19 q851-12 q948-40