Steuerfreibetrag schwerbehinderung finanzamt

Home / Recht, Gesellschaft & Behörden / Steuerfreibetrag schwerbehinderung finanzamt

Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 in Anspruch nehmen. Bei vorliegen eines Grades der Behinderung zwischen 25 und 45 geht eine Inanspruchnahme nur, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen. Für behin­derte Men­schen, die hilflos sind (Pfle­ge­grade 4 und 5) und für Blinde und Taub­blinde beträgt der Pausch­be­trag ab VZ EUR (vorher EUR). In diesem Fall kann der Pausch­be­trag nach § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zusätz­lich in Anspruch genommen werden. u702-43 u628-17 u457-42 u131-26 u405-30 u347-24 u750-44 u249-17 u382-29