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Steuerfreibetrag schwerbehinderung finanzamt
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Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 in Anspruch nehmen. Bei vorliegen eines Grades der Behinderung zwischen 25 und 45 geht eine Inanspruchnahme nur, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen.
Für behinderte Menschen, die hilflos sind (Pflegegrade 4 und 5) und für Blinde und Taubblinde beträgt der Pauschbetrag ab VZ EUR (vorher EUR). In diesem Fall kann der Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
u702-43
u628-17
u457-42
u131-26
u405-30
u347-24
u750-44
u249-17
u382-29
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